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Ferien und Benefits

So wertvoll unsere Arbeit ist, so stressig kann unser Alltag sein – und so wichtig ist die Erholung. Ab 2025 erhalten deshalb alle Mitarbeitenden der Liebenau Schweiz eine zusätzliche Ferienwoche. Doch damit nicht genug: Um dem steigenden Anspruch an flexible Arbeitszeiten gerecht zu werden, haben alle die Möglichkeit, weitere Ferienwochen zu kaufen. 

 

Nachfolgend die wesentlichen Punkte zu den Änderungen im Personalreglement, die ab 1. Januar 2025 gelten.

Ferienregelung

Alle Mitarbeitenden erhalten eine Woche mehr Ferien. Bis zur Vollendung des 50. Altersjahres gibt es gesamthaft 6 Wochen, ab dem 51. Altersjahr gibt es 7 Wochen.

Ferienkauf

Es können bis zu 4 Wochen Ferien pro Kalenderjahr eingekauft werden, und zwar ohne Auswirkungen auf die Pensionskasse. Der Ferienkauf kann wochenweise erfolgen. Eine Ferienwoche kostet dabei 2% des Bruttojahreslohns.

Feiertage

Neu wird der 2. Januar für die Mitarbeitenden, die im Kanton St. Gallen arbeiten, zum Feiertag. Damit reduziert sich bei diesen Mitarbeitenden die Netto-Jahresarbeitszeit im Kalenderjahr 2025 um einen Tag. Durch diese Lösung haben alle Mitarbeitenden der Liebenau Schweiz gleich viele Feiertage, unabhängig davon, in welchem Kanton sie arbeiten.

Arbeitszeiten

Wir verkürzen die Tages-Arbeitszeiten ab 2025 um 2 Stunden. Neu gelten die Stunden zwischen 19 Uhr abends und 7 Uhr morgens als besondere Arbeitszeiten (bisher: 20 Uhr bis 6 Uhr). Damit fallen 2 zusätzliche Stunden in den Zeitraum, in welchem in der Regel Inkonvenienzen (Zulagen/Zuschläge) bezahlt werden.

Flexpauschale

Springt eine Mitarbeitende oder ein Mitarbeitender für einen betriebsnotwendigen Dienst kurzfristig ein (innert 48h), berechtigt dies als Entschädigung zu einer Flexpauschale von CHF 100 pro Ersatzdienst.

Vermittlungsprämie

Mitarbeitende, die Menschen aus ihrem Umfeld als Mitarbeitende der Liebenau Schweiz gewinnen, werden dafür in zwei Schritten belohnt: Nach erfolgreicher Probezeit gibt es eine pauschale Prämie in der Höhe von CHF 500. Nach erfolgreichem 1. Dienstjahr gibt es eine zusätzliche Prämie in der Höhe von CHF 1’500 bei Vollzeitpensum (Teilzeit: anteilige Reduktion).

 

 

Wir sind überzeugt, mit diesen Lösungen die Attraktivität der Liebenau Schweiz als Arbeitgeberin weiter zu stärken. Bei Fragen zu den bevorstehenden Änderungen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.